Das Baugebiet besteht aus 43 voll erschlossenen Bauplätzen,
die von der “Gemeinde Edewecht” angeboten werden:
Der Kaufpreis für die Baugrundstücke beträgt einheitlich 60,40 je qm -voll erschlossen-, d.h. mit dem Kaufpreis sind die Kosten des gesamten Straßen- und Kanalbaus und die Vermessungskosten abgegolten.
Der Kaufpreis ist innerhalb von vier Wochen nach Abschluss des Kaufvertrages an die Gemeinde zu zahlen.
In begründeten Fällen können die Grundstücke ausnahmsweise auch als Erbbaurecht
ausgegeben werden. Der Erbbauzins beträgt zunächst 2,41 €/qm pro Jahr. Dem Erbbaurecht steht ein Ankaufsrecht für die gesamte Laufzeit zu. Sollte das Ankaufsrecht in den ersten 10
Jahren nach Vertragsabschluss ausgeübt werden, so beträgt der Verkaufspreis 71,60 € je qm.
Die Grundstücke sind binnen drei Jahren nach Vertragsabschluss gemäss den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit freistehenden Einfamilienhäusern (eine Einliegerwohnung ist
ausnahmsweise zulässig) in eingeschossiger Bauweise durch die Käufer selbst zu bebauen und selbst zu beziehen. Andernfalls steht der Gemeinde ein Rückgaberecht zum alten Preis zu
Ferner behält sich die Gemeinde für die Dauer von 10 Jahren ein Wiederkaufsrecht vor, wenn das Grundstück weiterveräußert werden sollte.
Ansprechpartner ist Herr Rolf Torkel von der Gemeinde Edewecht
- Tel.: 04405 / 916-120, Telefax: 04405 / 916-230, eMail: infoservice@edewecht.de
Es stehen noch die Grundstücke Nr. 5, 9, 10, 13, 14, 17, 18, 25, 37 und 43 zum Verkauf.
|